Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der docemos GmbH

Serkowitzer Straße 9a, 01445 Radebeul,

Stand: 01.01.2016

        

§ 1 Geltungsbereich, Formbedürftigkeit von Abweichungen und Zusagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrags über Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungs-, Sachverständigen- oder Gutachtertätigkeit, der zwischen der docemos GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossen wird. Sie gelten zudem für sämtliche Rechtsgeschäfte und Leistungen der docemos GmbH. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Sofern fremde AGB nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird – vielmehr wird hiermit auch für die Zukunft ihrer Einbeziehung widersprochen.

(3) Abweichungen von diesen AGB sowie Abänderungen bestehender Angebote, Zusagen oder Abreden werden erst wirksam durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung der docemos GmbH.

(4) Unsere Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte haben nicht das Recht, mündlich verbindliche Zusagen zu treffen, Garantien zu erklären oder von diesen AGB abzuweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote der docemos GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

(2) Bestellungen gegenüber der docemos GmbH gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt sind oder wenn wir ihnen durch Ausführung der Leistung, Übersendung der Rechnung oder Übersendung der Ware entsprechen. Bloße Nachfragen, Kontaktaufnahmen, Vorbesprechungen o.ä. genügen nicht. Gleiches gilt für spätere Ergänzungen, Änderungen oder Vertragsverlängerungen.

(3) Die docemos GmbH berichtet der vom Auftraggeber bezeichneten Projektleitung. Die Information gegenüber anderen bzw. weiteren Stellen (z.B. Geschäftsführung oder Dritte) bedarf einer ausdrücklichen Weisung des Auftraggebers in Textform.

§ 3 Vertragsleistungen, -termine und -fristen

(1) Gegenstand des Vertrages ist die im Auftrag beschriebene Dokumentations-, Archivierungs-, Dokumentenverwaltungs- oder sonstige Dienstleistungstätigkeit. Weitergehende Leistungsinhalte bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung, die sich auf die erkennbaren bzw. durch den Auftraggeber mitgeteilten Anforderungen bezieht.

(2) Vereinbarungen über Beschaffenheit oder Eignung der Arbeitsergebnisse bedürfen grundsätzlich einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform oder einer entsprechend eindeutigen Angabe in Bestellung des Auftraggebers und Bestätigung durch die Geschäftsführung. Die Vereinbarung von Beschaffenheits-, Verwendbarkeits- oder sonstiger Garantien bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.

(3) Soweit nicht bereits im Auftrag angegeben, wird die docemos GmbH die üblichen, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden technischen Normen und Richtlinien einhalten. Der Auftraggeber kann hierzu jederzeit in Textform Weisungen erteilen, soweit deren Umsetzung ohne Zusatzaufwand möglich ist. Auftraggeberseitig veranlasster zusätzlicher Aufwand, zu dem auch die rückwirkende Überarbeitung bereits mangelfrei erbrachter Leistungen gehört (z.B. infolge Änderungen/Aktualisierungen von Richtlinien oder Industrienormen während Projektdauer und Anweisung zur Überarbeitung bisheriger Inhalte), bedarf einer Zusatzvereinbarung.

(4) Rechtliche Beratung gehört in keinem Fall zum Leistungsumfang der docemos GmbH.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber keine über die Zwecke des konkreten Auftrags hinausgehende Lizenz an den Softwareprodukten der docemos GmbH. Eine ausreichende Lizenzierung der auftraggeberseitig verwendeten bzw. zur Verwendung vorgesehenen Software wird durch die docemos GmbH vorausgesetzt.

(6) Die docemos GmbH ist berechtigt, sich Leistungen Dritter im notwendigen Umfang zu bedienen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in EURO und zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht bereits als Teil der Leistung vereinbart, werden Kosten für die vom Auftraggeber in Textform angewiesenen Reisen zusätzlich in Rechnung gestellt.

(3) Bei der Abrechnung auf Basis der nachweislich erbrachten Stunden übergibt die docemos GmbH formlos und schriftlich Zeitnachweise. Die Zeitnachweise werden von der Projektleitung des Auftraggebers abgezeichnet.

(4) Falls eine Vereinbarung zur Fälligkeit nicht getroffen wurde, ist die docemos GmbH

a.        bei Leistungen, die bestimmungsgemäß während einer Zeitdauer von 3 Monaten oder länger erbracht werden, zu monatlichen Abschlägen in Höhe der jeweils erbrachten Teilleistungen und

b.        bei Leistungen, die in Teilen abgenommen werden, jeweils bei Teilabnahme zu einer Teilvergütung in entsprechender Höhe und

c.        im Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten oder – falls es einer Abnahme bedarf oder eine solche vereinbart wurde – im Zeitpunkt der Abnahme, jedoch spätestens 3 Wochen nach Abnahmeaufforderung in Textform und Leistungserbringung ohne wesentliche Mängel zur Forderung der Gesamtvergütung

berechtigt.

(5) Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge bedürfen vorheriger Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung berechtigter Forderungen aus früheren Rechnungen in Rückstand befindet.

(6) Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und erfüllungshalber. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn über den Betrag frei und endgültig verfügt werden kann. Bankmäßige Diskont-/Einzugsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(7) Aufrechnungen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Leistungszeit, auftraggeberseitige Verzögerungen

(1) Leistungszeiten, -termine und -fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich, anderenfalls Planungsvorgaben um deren Einhaltung sich die docemos GmbH im Rahmen einer sachgerechten Auftragsbearbeitung bemüht. Fristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss und Eingang aller vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Informationen und Auskünfte. Werden Feststellungen oder Untersuchungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers behindert oder verzögert und zeigt docemos GmbH diese Behinderung unverzüglich in Textform an, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.

(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die docemos GmbH eine Abschlagszahlung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers sowie bei bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme des Verursachers kann die docemos GmbH darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 6 Eigentums-/Urhebervorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und darüber hinaus aus der bisherigen Geschäftsverbindung verbleibt das Eigentum an übergebenen Sachen bei der docemos GmbH. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für die docemos GmbH.

(2) Absatz (1) Satz 1 gilt entsprechend für geistige Schutzrechte an Leistungsergebnissen und eingeräumte Nutzungsrechte. Diese werden bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nur aufschiebend bedingt übertragen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder verhält er sich in sonstiger Weise schuldhaft grob vertragswidrig oder wird über sein Vermögen das gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die Rechte des Kunden und die docemos GmbH ist berechtigt, die Unterlassung der Nutzung urheberrechtlich oder in sonstiger Weise geschützter Leistungsergebnisse gegenüber jedermann zu verlangen – insbesondere gegenüber dem Hauptauftraggeber bzw. Bauherrn.

§ 7 Gewährleistungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang der Lieferung bzw. Ausführung der Leistung mitzuteilen. Die Mängelanzeige hat innerhalb eines Werktages telefonisch vorab und spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung binnen gleicher Frist mitzuteilen.

(2) Die docemos GmbH ist – auch mehrfach – zur Nachbesserung berechtigt; Art und Weise werden von der docemos GmbH unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Auftraggebers bestimmt. Vom Auftraggeber ist eine angemessene Frist zu gewähren. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung kann frühestens mit dem zweiten Nachbesserungsversuch eintreten.

(3) Vertraglich als auch außervertraglich haftet die docemos GmbH für verursachte Schäden nur wie folgt:

a)        Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit wird stets in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

b)        Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

c)        Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die docemos GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

  • Wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

  • Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Verlusts von Daten und Programmen sowie die Notwendigkeit deren Wiederherstellung wird eine mindestens tägliche Anfertigung einer Sicherungskopie durch den Auftraggeber angeraten.

(4) Die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Absatzes (3) gilt auch für Organe, Mitarbeiter und sonstige von der docemos GmbH in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte.

(5) Unberührt von den Bestimmungen der Absätze (3) und (4) bleiben Beweislastverteilung, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aufgrund Garantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos.

§ 8 Webhosting von Datenbanken

(1) Verfügbarkeit: Das System gilt für den Auftraggeber als mangelfrei nutzbar, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

›        Verfügbarkeit der Datenbank zu mehr als 95% im Jahresmittel gemessen am Datenübergabepunkt des Webservers zum Internet. Übliche, planmäßige Wartungsarbeiten werden in typischerweise zugriffsarmen Zeiten durchgeführt und bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

›        Der Datenbank-Zugriff wird durch standardisierte Schnittstellen bzw. für die im Auftrag benannte Konfiguration der Datenverarbeitungsgeräte des Kunden bereitgestellt. Die eventuell notwendige Anpassung bei Veränderungen der Geräte und/oder Konfiguration obliegt dem Kunden.

(2) Gebühren für Webhosting sind sofort ohne Abzug zahlbar. Kommt der Auftraggeber mit mehr als einer Monatsrate oder mit einem Betrag, der die Höhe einer Monatsrate erreicht in Verzug, können weitere Leistungen aus dem Vertrag zurückbehalten werden.

(3) Die Bereitstellung von Datenbanksystemen der Software erfolgt im Rahmen eines ASP-Modells (Application Service Provider, software-on-demand) auf einem Webserver der docemos GmbH.

Alle Rechte am Quellcode des Systems verbleiben bei der docemos GmbH. Der Mietpreis beinhaltet die Bereitstellung der serverseitig erforderlichen Soft- und Hardware.

(4) Alle Rechte an den in der Datenbank enthaltenen Daten sowie die Rechte an der Datensammlung insgesamt stehen im Verhältnis der Parteien allein dem Auftraggeber zu.

(5) Kundenspezifische Änderungen, Hotline und Support werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen zzgl. Reisekosten (Fahrt, Übernachtung etc.) abgerechnet. Pauschalvereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die docemos GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung hinsichtlich aller in Erfüllung eines Auftrages bekannt gewordener Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.

(2) Der Auftraggeber ist als speichernde Stelle („Herr der Daten“) datenschutzrechtlich verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die docemos GmbH verfährt mit Daten lediglich entsprechend den Weisungen des Auftraggebers. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes sind ausdrücklich einzuhalten.

§ 10 Benennung als Referenzkunde

(1) Die docemos GmbH darf den Auftraggeber als Referenzkunden zeitlich unbefristet auf Firmen- und Produktwebsites (u.a. www.docemos.de) und in Präsentationen jeder Art (u.a. Print- und Dateiformate) wie folgt benennen:

›        Nennung der Firma des Auftraggebers nebst jeweils geführtem Unternehmenslogo und des Unternehmenssitzes in der Referenzkundenliste der docemos GmbH;

›        bei späterer Änderung der Firmierung zusätzlich: frühere Firmierung zum Zeitpunkt der Geschäftsverbindung

›        bei elektronischen Medien zusätzlich: beim Klick auf Firma und/oder Logo wird auf die Homepage des Auftraggebers weitergeleitet

›        Grobbeschreibung der Leistungen der docemos GmbH bzw. Angabe/Zuordnung zu Auftragskategorien

›        Nutzung des vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bereitgestellten Bildmaterials im Rahmen der vorgenannten Punkte

(2) Die Veröffentlichung von technischen Informationen bedarf der gesonderten Zustimmung durch den Auftraggeber.

§ 11 Überlassene Unterlagen

(1) Angebote der docemos GmbH sind nur für den internen Gebrauch (Auftraggeber und docemos GmbH) bestimmt. Die auszugsweise oder vollständige Weitergabe, die Vervielfältigung (elektronisch und in Papierform) muss schriftlich durch die docemos GmbH genehmigt werden.

(2) An allen in Zusammenhang mit der Angebotserstellung übergebenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Sofern der Auftrag nicht erteilt wird, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Es gilt deutsches materielles Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht, CISG) und anderer internationaler Verträge finden keine Anwendung.

(2) Für alle Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Dresden.

(3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.